Dies ist die vollständige Preisliste, die im Detail beschreibt, wie Softclaims ApS (nachfolgend „Softclaims", „wir", „uns") Sie als Gegenleistung für die von uns erbrachten Dienstleistungen belastet. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
Wir empfehlen Ihnen, unsere Dienste nicht in Anspruch zu nehmen, bevor Sie diese Preisliste, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben.
Die in dieser Preisliste verwendeten Begriffe sind in Übereinstimmung mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen, wo alle definierten Begriffe erläutert werden.
Softclaims erhebt keine Gebühren für die Anspruchsprüfung, die Informationsdienstleistung oder für den Fall, dass die Kompensationsdienstleistung nicht dazu führt, dass Sie eine Flugentschädigung erhalten.
Die Kompensationsdienstleistung umfasst die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Flugentschädigung gegenüber der Fluggesellschaft. Softclaims arbeitet nach dem Grundsatz: Kein Erfolg, keine Kosten.
Dies bedeutet, dass Softclaims Ihnen nur dann Gebühren berechnet, wenn wir erfolgreich eine Flugentschädigung für Sie erwirkt haben.
Wird Ihr Anspruch außergerichtlich durchgesetzt (d.h. die Fluggesellschaft zahlt nach unserem Forderungsschreiben ohne gerichtliches Verfahren), beträgt unsere Gebühr:
35% der zugesprochenen Entschädigung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden (d.h. es wird ein Klageverfahren eingeleitet), beträgt unsere Gebühr:
45% der zugesprochenen Entschädigung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Diese Gebühr deckt sämtliche Kosten der gerichtlichen Durchsetzung ab, einschließlich Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und etwaiger Vollstreckungskosten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
Außergerichtliche Durchsetzung (Flugdistanz 1.500 – 3.500 km):
Gerichtliche Durchsetzung (Flugdistanz 1.500 – 3.500 km):
Die folgende Tabelle zeigt die Beträge, die Sie nach Abzug unserer Gebühr erhalten:
| Flugdistanz | Entschädigung | Außergerichtlich (35% zzgl. MwSt.) | Gerichtlich (45% zzgl. MwSt.) |
|---|---|---|---|
| Bis 1.500 km | €250 | €145,88 | €116,13 |
| 1.500 – 3.500 km | €400 | €233,40 | €185,80 |
| Über 3.500 km | €600 | €350,10 | €278,70 |
Die Gebühr wird direkt von der Entschädigungssumme abgezogen, bevor der verbleibende Betrag an Sie überwiesen wird. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung treten.
Bei Fragen zu unserer Preisliste kontaktieren Sie uns bitte unter:
Softclaims ApS
E-Mail: christian.nielsen@soft.claims