Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Dienstleistungen, die Softclaims ApS, CVR-Nr. 44399210 (nachfolgend „Softclaims", „wir", „uns") im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Fluggastrechten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erbringt.
Die Dienstleistungen werden in Zusammenarbeit mit FlightHelp (www.flighthelp.eu) angeboten. FlightHelp übernimmt die Anspruchsprüfung, Softclaims übernimmt die rechtliche Durchsetzung.
„Auftraggeber" bezeichnet die natürliche Person, die Softclaims mit der Durchsetzung eines Anspruchs beauftragt.
„Flugentschädigung" bezeichnet die gemäß EU-Verordnung 261/2004 geschuldete Ausgleichsleistung.
„Kompensationsdienstleistung" bezeichnet die Tätigkeit von Softclaims zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs.
„Fluggesellschaft" bezeichnet das ausführende Luftfahrtunternehmen.
„Abtretung" bezeichnet die Übertragung des Anspruchs auf Flugentschädigung vom Auftraggeber an Softclaims.
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Softclaims kommt durch die Unterzeichnung der Abtretungserklärung zustande, sei es digital über die Plattform von FlightHelp oder in schriftlicher Form.
Mit der Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB, die Preisliste und die Datenschutzerklärung gelesen hat und diesen zustimmt.
Softclaims erbringt folgende Dienstleistungen:
Der Auftraggeber tritt seinen Anspruch auf Flugentschädigung gegenüber der Fluggesellschaft an Softclaims ab. Softclaims macht den Anspruch im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers geltend.
Der Auftraggeber versichert, dass er den gleichen Anspruch nicht bereits an einen Dritten abgetreten hat und keinen anderen Dienstleister mit der Durchsetzung desselben Anspruchs beauftragt hat.
Softclaims arbeitet nach dem Grundsatz „Kein Erfolg, keine Kosten". Die Gebühren betragen 35% zzgl. MwSt. bei außergerichtlicher Durchsetzung bzw. 45% zzgl. MwSt. bei gerichtlicher Durchsetzung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Falls die Durchsetzung des Anspruchs nicht erfolgreich ist, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Nach erfolgreichem Eingang der Entschädigung bei Softclaims wird der dem Auftraggeber zustehende Betrag (Entschädigung abzüglich Gebühr) innerhalb von 14 Werktagen auf das vom Auftraggeber angegebene Bankkonto überwiesen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Befindet sich der Anspruch bereits im gerichtlichen Verfahren, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin entstandenen Gerichtskosten zu erstatten.
Softclaims kann den Vertrag kündigen, wenn die Erfolgsaussichten nach eigener Einschätzung gering sind. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Softclaims haftet nicht für die Nichtzahlung durch die Fluggesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz. Die Haftung von Softclaims ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Es gilt dänisches Recht. Gerichtsstand ist Kopenhagen, Dänemark, soweit gesetzlich zulässig. Verbraucher können sich auch an die Gerichte ihres Wohnsitzes wenden.
Softclaims ApS
CVR-Nr.: 44399210
E-Mail: christian.nielsen@soft.claims