Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beauftragung der Softclaims Germany GmbH („Softclaims") mit der Prüfung und Durchsetzung von Fluggastrechtsansprüchen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet; alle Geschlechter (m/w/d) sind gleichermaßen mitgemeint.
1.1 „Auftraggeber" bezeichnet die natürliche Person, die Softclaims mit der Prüfung und Durchsetzung eines Anspruchs beauftragt.
1.2 „Anspruch" bezeichnet den Anspruch des Auftraggebers gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen oder eine andere haftbare Partei im Zusammenhang mit einem bestimmten Flugereignis. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Ausgleichsleistung, Erstattung und Betreuungsleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und – soweit anwendbar – weitere Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen (z. B. Gepäck-/Schadensfälle) und/oder nach nationalem Recht. Nebenansprüche (z. B. Zinsen) können ebenfalls erfasst sein.
1.3 „Zusätzliche Ansprüche" bezeichnet sonstige Ansprüche/Leistungen, die nicht zwingend monetär sind und/oder nicht auf der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beruhen (z. B. Erstattung von Zusatzkosten wie Hotel/Transport/Verpflegung, Gepäck-/Schadensentschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen), die Softclaims optional prüfen und nach eigenem Ermessen verfolgen kann.
1.4 „Anspruchsgegner" bezeichnet die Fluggesellschaft oder eine andere Partei, gegen die der Anspruch geltend gemacht wird.
1.5 „Beauftragungsprozess" bezeichnet das Online-Verfahren zur Auftragserteilung, einschließlich der Unterzeichnung der Abtretung und der Zustimmung zu den AGB/der Preisliste/den Widerrufshinweisen.
1.6 „Preisliste" bezeichnet die im Beauftragungsprozess bereitgestellte Vergütungsübersicht (Erfolgsgebühr, etwaige Stufen, Auszahlungsmodalitäten).
1.7 „Vertragsanwalt" bezeichnet einen von Softclaims beauftragten Rechtsanwalt, der den Anspruch außergerichtlich und/oder gerichtlich verfolgt, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist.
2.1 Softclaims prüft und verfolgt – vorbehaltlich dieser AGB – den Anspruch gegenüber dem Anspruchsgegner außergerichtlich und (selektiv) gerichtlich.
2.2 Softclaims arbeitet erfolgsbasiert („Kein Erfolg, keine Kosten"): Wird kein Wert realisiert (keine Zahlung/kein Vorteil auf den Anspruch), schuldet der Auftraggeber keine Erfolgsgebühr.
2.3 Prozesskostenrisiko: Beauftragt Softclaims einen Vertragsanwalt und/oder leitet gerichtliche Schritte ein, trägt Softclaims grundsätzlich das Prozesskostenrisiko (insbesondere eigene Anwaltskosten und Gerichtsgebühren sowie, soweit gesetzlich zulässig, gegnerische Kosten), soweit solche Kosten nicht vom Anspruchsgegner erstattet werden. Abweichungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich gesondert vereinbart werden. Darüber hinaus kann Softclaims in den in Abschnitt 6.5 und 13.6 genannten Fällen die Erstattung tatsächlich angefallener Auslagen verlangen (beschränkt auf das gesetzlich Zulässige).
2.4 Softclaims ist ein Legal-Tech-/Rechtsdienstleister. Soweit eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist, arbeitet Softclaims mit Vertragsanwälten zusammen.
3.1 Softclaims prüft zunächst die Plausibilität und die Erfolgsaussichten des Anspruchs anhand der vom Auftraggeber übermittelten Informationen („Vorprüfung"). Softclaims kann für diese Prüfung die Unterstützung von Dienstleistern in Anspruch nehmen.
3.2 Die Vorprüfung ist unverbindlich und begründet keine Verpflichtung von Softclaims, den Anspruch zu verfolgen oder bestimmte Schritte zu unternehmen (z. B. Klageerhebung). Softclaims entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang die Durchsetzung aufgenommen, fortgesetzt oder eingestellt wird (siehe Abschnitte 7 und 13).
4.1 Im Beauftragungsprozess gibt der Auftraggeber ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrags ab. Softclaims nimmt das Angebot durch ausdrückliche Bestätigung (z. B. E-Mail) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung an.
4.2 Zum Zweck der Durchsetzung tritt der Auftraggeber den Anspruch an Softclaims ab (Abtretung). Die Abtretung wird mittels des im Beauftragungsprozess bereitgestellten Abtretungsdokuments vollzogen.
4.3 Softclaims stellt die wesentlichen Dokumente (AGB inkl. Widerrufsbelehrung, Preisliste, Datenschutzhinweis) im Beauftragungsprozess zur Verfügung; der Auftraggeber bestätigt die Kenntnisnahme/Zustimmung durch Klicks/Checkboxen.
4.4 Softclaims kann dem Anspruchsgegner eine Abtretungsanzeige übermitteln. Der Auftraggeber weist den Anspruchsgegner an, mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an Softclaims zu zahlen (siehe Abtretung).
4.5 Softclaims kann mit Marketing- und Servicepartnern zusammenarbeiten; diese Partner sind nicht Vertragspartei, sofern im Beauftragungsprozess nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.1 Die Erfolgsgebühr (Prozentsatz) und etwaige Stufen ergeben sich aus der Preisliste und werden im Beauftragungsprozess angezeigt.
5.2 Bemessungsgrundlage der Gebühr ist der durch die Durchsetzung für den Auftraggeber erlangte wirtschaftliche Wert (Zahlung, Teilzahlung, Vergleich, Gutschein/Sachleistung). Erfolgt die Leistung nicht in Geld, wird die Gebühr auf Grundlage des objektiven Werts des Vorteils berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Softclaims kann die vereinbarte Gebühr sowie etwaige anfallende Umsatzsteuer von eingehenden Beträgen abziehen und den Rest an den Auftraggeber auszahlen.
5.4 Zinsen und erstattungsfähige Kosten: Soweit Verzugszinsen und/oder erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten vom Anspruchsgegner beigetrieben werden, stehen diese Beträge Softclaims zu (soweit gesetzlich zulässig und im Beauftragungsprozess/in der Abtretung vorgesehen). Dies dient der Deckung von Bearbeitungs-, Vorfinanzierungs- und Prozesskosten sowie dem übernommenen Prozesskostenrisiko im Rahmen des Kein-Erfolg-keine-Kosten-Modells.
5.5 Zahlt der Anspruchsgegner nach Auftragserteilung ganz oder teilweise direkt an den Auftraggeber, hat der Auftraggeber Softclaims unverzüglich zu informieren und die entsprechenden Zahlungsdetails mitzuteilen. Die Erfolgsgebühr von Softclaims bleibt gemäß der Preisliste geschuldet und ist vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Zahlung des Anspruchsgegners zu entrichten; widerruft der Auftraggeber jedoch wirksam innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist (Abschnitt 12), wird keine Erfolgsgebühr erhoben.
5.6 Auszahlung / fehlgeschlagene Überweisungen / fehlende Daten: Der Auftraggeber muss korrekte Auszahlungsdaten angeben. Schlägt eine Auszahlung fehl (z. B. fehlerhafte Bankverbindung) oder fehlen erforderliche Angaben, kann Softclaims die Zahlung bis zur Klärung zurückhalten. Reagiert der Auftraggeber nicht auf zwei Aufforderungen und stellt die erforderlichen Angaben nicht innerhalb von 60 Tagen nach der zweiten Aufforderung bereit, kann Softclaims die Auszahlung zurückhalten, bis der Auftraggeber mitwirkt; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5.7 Etwaige Bankgebühren trägt der Auftraggeber in dem in der Preisliste ausgewiesenen Umfang.
6.1 Der Auftraggeber stellt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bereit und reicht erforderliche Unterlagen ein (z. B. Buchungsbestätigung, Bordkarte, Korrespondenz, Gepäck-/Schadensnachweise).
6.2 Der Auftraggeber informiert Softclaims unverzüglich über Kontaktaufnahmen, Angebote, Zahlungen oder sonstige Leistungen des Anspruchsgegners sowie über Änderungen persönlicher Daten.
6.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Anspruch nicht bereits an einen Dritten abgetreten wurde, kein anderes Unternehmen/kein anderer Dienstleister/Rechtsanwalt parallel beauftragt wurde und keine (Teil-)Zahlung vom Anspruchsgegner bereits erhalten wurde, sofern dies nicht ausdrücklich offengelegt wurde.
6.4 Während der Laufzeit des Auftrags darf der Auftraggeber die Durchsetzung nicht anderweitig betreiben oder über den Anspruch verfügen (z. B. einen Vergleich schließen) ohne Zustimmung von Softclaims, soweit dies die Durchsetzung durch Softclaims beeinträchtigen würde. Der Auftraggeber stellt eigene Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner ein und leitet eingehende Korrespondenz/Angebote unverzüglich an Softclaims weiter.
6.5 Verletzt der Auftraggeber schuldhaft Mitwirkungspflichten, macht er vorsätzlich falsche Angaben, tritt er doppelt ab oder verschweigt er erhaltene Zahlungen, kann Softclaims aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall kann Softclaims die Erstattung tatsächlich entstandener Auslagen (z. B. Gerichtsgebühren und in Rechnung gestellte Anwaltskosten) verlangen, soweit diese durch die Pflichtverletzung verursacht und gesetzlich zulässig sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7.1 Softclaims entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang die Durchsetzung aufgenommen, fortgesetzt oder eingestellt wird. Berücksichtigt werden können insbesondere:
a) Plausibilität und Beweiskraft (Dokumente, Zeugen, Korrespondenz),
b) rechtliche Bewertung (z. B. außergewöhnliche Umstände, Zuständigkeit),
c) voraussichtliche Dauer und Aufwand,
d) Kosten- und Prozessrisiko (einschließlich grenzüberschreitender Aspekte),
e) Verhalten und Vergleichsbereitschaft des Anspruchsgegners,
f) Anspruchshöhe und wirtschaftliche Angemessenheit,
g) Mitwirkung des Auftraggebers und Vollständigkeit der Unterlagen,
h) technische/administrative Hindernisse (z. B. fehlende Identitäts-/Buchungsnachweise).
7.2 Dieser Katalog begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf die Vornahme bestimmter Maßnahmen (insbesondere nicht auf Klageerhebung).
8.1 Softclaims entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich verfolgt wird.
8.2 Gerichtliche Verfahren werden grundsätzlich nur dann geführt, wenn der Fall hinreichend klar/überschaubar und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Softclaims kann insbesondere von einer Klage absehen oder laufende Verfahren einstellen, wenn der Fall zu komplex wird, sich die Erfolgsaussichten verschlechtern, neue Informationen auftreten oder der Aufwand/die Kosten unverhältnismäßig werden.
8.3 Soweit eine anwaltliche Vertretung erforderlich oder zweckmäßig ist, kann Softclaims Vertragsanwälte beauftragen. Der Auftraggeber gestattet die Weitergabe der für die Durchsetzung erforderlichen Daten/Unterlagen an Vertragsanwälte, Gerichte und sonstige Beteiligte.
8.4 Kostenfreistellung/Prozesskostenrisiko: Beauftragt Softclaims Vertragsanwälte und/oder erhebt Klage, stellt Softclaims den Auftraggeber von den daraus entstehenden Kosten frei, soweit diese nicht vom Anspruchsgegner erstattet werden, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen gemäß Abschnitt 2.3.
9.1 Softclaims verfolgt grundsätzlich eine monetäre Entschädigung (Geldzahlung). Angebote des Anspruchsgegners in Form von Gutscheinen oder sonstigen nicht-monetären Leistungen kann Softclaims nach pflichtgemäßem Ermessen ablehnen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich etwas anderes.
9.2 Softclaims kann Zusätzliche Ansprüche (z. B. Erstattung von Zusatzkosten, Gepäck-/Schadensansprüche) prüfen und nach eigenem Ermessen verfolgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bearbeitung solcher Zusätzlichen Ansprüche.
10.1 Softclaims kann Vergleichsverhandlungen führen.
10.2 Annahme ohne vorherige Zustimmung: Softclaims kann einen Vergleich ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers abschließen, wenn der Vergleich einen Bruttobetrag (vor Abzug der Erfolgsgebühr von Softclaims und etwaiger Umsatzsteuer) von mindestens 70 % des ursprünglich geltend gemachten Hauptentschädigungsbetrags (ohne Zinsen und erstattungsfähige Kosten) vorsieht und dem Auftraggeber keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten auferlegt (z. B. weitreichende Vertraulichkeitspflichten oder Verzichte über den verglichenen Anspruch hinaus).
10.3 Ablehnung ohne vorherige Zustimmung: Softclaims kann Vergleichsangebote ohne Rücksprache ablehnen, wenn der Anspruchsgegner weniger als 70 % des ursprünglich geltend gemachten Hauptbetrags anbietet oder ausschließlich Gutscheine statt Geld anbietet (es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich etwas anderes).
10.4 Sonstige Vergleiche: In allen anderen Fällen wird Softclaims, soweit praktikabel, die Stellungnahme des Auftraggebers einholen. Fordert Softclaims die Stellungnahme des Auftraggebers per E-Mail an und antwortet der Auftraggeber nicht auf zwei (2) E-Mails innerhalb von 10 Kalendertagen, kann Softclaims nach pflichtgemäßem Ermessen allein entscheiden, ob angenommen oder abgelehnt wird.
10.5 Der Auftraggeber darf während der laufenden Bearbeitung keinen Vergleich schließen, auf den Anspruch verzichten oder anderweitig darüber verfügen ohne schriftliche Zustimmung von Softclaims, soweit dies die Durchsetzung beeinträchtigen würde.
10.6 Bei Teilzahlungen wird die Gebühr nur auf den tatsächlich beigetriebenen Betrag/Wert berechnet, sofern die Preisliste nichts anderes vorsieht.
11.1 Softclaims kann ein Kundenportal bereitstellen (z. B. Dokumenten-Upload, Statusinformationen, Nachrichten). Der Auftraggeber hat die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Missbrauch zu verhindern.
11.2 Softclaims kann Dokumente elektronisch übermitteln und austauschen (E-Mail/Portal). Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind, und eingehende Nachrichten regelmäßig prüfen.
11.3 Softclaims kann das Portal aus technischen Gründen vorübergehend unterbrechen oder ändern; hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Auftraggebers, sofern die Bearbeitung des Falls weiterhin möglich bleibt.
12.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Softclaims wie folgt belehrt:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Softclaims Germany GmbH
Kolonnenstraße 8
10827 Berlin
E-Mail: claims@soft.claims
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail unter Angabe Ihrer Fallreferenz) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Besondere Hinweise
Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber Softclaims ausdrücklich aufgefordert hat, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung zu beginnen, und seine Kenntnis über das vorzeitige Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat (gesonderte Bestätigung im Beauftragungsprozess). Erfolgt keine solche ausdrückliche Aufforderung/Bestätigung, bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Softclaims Germany GmbH
Kolonnenstraße 8
10827 Berlin
E-Mail: claims@soft.claims
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Ende der Widerrufsbelehrung
12.2 Softclaims wird den Eingang eines Widerrufs unverzüglich bestätigen.
13.1 Der Vertrag endet mit abschließender Bearbeitung des Anspruchs (z. B. durch Zahlung, Vergleich, rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder Kündigung nach Abschnitt 13.2/13.3).
13.2 Ordentliche Kündigung: Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen kündigen. Softclaims ist berechtigt, die Bearbeitung während der Kündigungsfrist auszusetzen.
13.3 Außerordentliche Kündigung / Ausstiegsrecht: Softclaims kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn (a) der Auftraggeber Mitwirkungspflichten verletzt, (b) der Fall zu komplex/aufwendig oder wirtschaftlich unvertretbar wird, (c) Erfolgsaussichten fehlen oder sich wesentlich verschlechtern, (d) widersprüchliche/zweifelhafte Angaben vorliegen oder (e) rechtliche/technische Hindernisse eine angemessene Bearbeitung verhindern. Softclaims wird den Auftraggeber unter Angabe der Gründe informieren.
13.4 Einstellung gerichtlicher Verfahren: Softclaims entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob gerichtliche Verfahren eingeleitet, fortgesetzt oder eingestellt werden. Eine Einstellung (z. B. Klagerücknahme) kann erfolgen, wenn Softclaims die Erfolgsaussichten als unzureichend einschätzt oder der Aufwand unverhältnismäßig wird.
13.5 Verfolgt Softclaims den Anspruch nicht weiter oder kündigt den Vertrag, wird Softclaims den Anspruch auf Verlangen des Auftraggebers rückabtreten, sofern nicht gesetzlich zulässige Zurückbehaltungsrechte bestehen (z. B. wegen nicht gezahlter Erstattung ausdrücklich vereinbarter Auslagen). Softclaims stellt auf Verlangen ein Rückabtretungsdokument zur Verfügung.
13.6 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach Abschnitt 13.2, nachdem Softclaims bereits nicht erstattungsfähige Auslagen für gerichtliche Verfahren und/oder Vertragsanwälte getätigt hat, die nicht vom Anspruchsgegner erstattet werden können, kann Softclaims die Erstattung dieser tatsächlich entstandenen Auslagen verlangen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für einen Widerruf nach Abschnitt 12.
14.1 Bei Minderjährigen muss der Auftraggeber die erforderlichen Erklärungen des/der gesetzlichen Vertreter(s) beibringen. Besteht ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile/Sorgeberechtigten, sollten beide Sorgeberechtigten erforderlichenfalls unterzeichnen.
14.2 Macht der Auftraggeber Ansprüche weiterer Personen geltend (z. B. Mitreisende), gewährleistet er, dass er hierzu befugt ist und die erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat.
15.1 Softclaims verarbeitet personenbezogene Daten zur Prüfung und Durchsetzung des Anspruchs. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Beauftragungsprozess bereitgestellten Datenschutzhinweis.
15.2 Empfänger können der Anspruchsgegner, Gerichte, Vertragsanwälte und Dienstleister (z. B. Signatur-/IT-Anbieter) sein, soweit erforderlich.
16.1 Softclaims haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
16.3 Softclaims garantiert weder einen Erfolg noch eine bestimmte Bearbeitungsdauer.
16.4 Softclaims haftet nicht, soweit gesetzlich zulässig, für Verzögerungen oder Behinderungen aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle von Softclaims (höhere Gewalt), insbesondere Ausfälle der Telekommunikation/IT, Streiks oder behördliche Maßnahmen.
17.1 Verbraucher können eigeninitiativ außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in Anspruch nehmen. Softclaims ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
17.2 Alternativen: Auftraggeber können Ansprüche auch selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen und je nach Fall Schlichtungsstellen/Behörden nutzen. Die Entscheidung liegt beim Auftraggeber; Softclaims übernimmt keine Haftung für die Aussichten alternativer Wege.
18.1 Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige Zustimmung von Softclaims übertragen.
18.2 Softclaims kann Dienstleister (z. B. IT-/Signaturanbieter) und Vertragsanwälte zur Vertragserfüllung einsetzen. Softclaims kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, soweit dies zur Erfüllung/Verwaltung erforderlich ist und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
18.3 Soweit eine Übertragung das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) berühren kann, erfolgt sie ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts.
19.1 Softclaims erbringt Rechtsdienstleistungen im Rahmen des geltenden Rechts. Soweit Softclaims Dritte (insbesondere Rechtsanwälte) mit der Durchsetzung beauftragt, geschieht dies nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang.
19.2 Die Erstattungsfähigkeit der gegenüber dem Anspruchsgegner geltend gemachten Rechtskosten richtet sich nach dem Gesetz. Eine Erstattung durch den Anspruchsgegner kann im Einzelfall ganz oder teilweise versagt werden; dies berührt nicht das Kein-Erfolg-keine-Kosten-Modell (Abschnitt 2.2) und die Kostentragungs-/Freistellungsregelung (Abschnitte 2.3 und 8.4).
19.3 Dieser Hinweis dient der Transparenz; weitergehende Zusicherungen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit oder der Höhe von Rechtskosten werden nicht abgegeben.
20.1 Es gilt die vom Auftraggeber im Beauftragungsprozess akzeptierte Fassung. Änderungen gelten nur für künftige Beauftragungen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausschließlich für den Auftraggeber vorteilhaft.
20.2 Softclaims dokumentiert das Datum der Zustimmung und die akzeptierte Version im Beauftragungsprozess in seinen internen Aufzeichnungen.
21.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Auftraggebers bleiben unberührt.
21.2 Werden diese AGB in mehreren Sprachen bereitgestellt, hat die deutsche Fassung Vorrang.
21.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22.1 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
22.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.